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Reisen mit CBD – worauf sollte man achten?
13.10.2020
Cannabidiol (CBD) erfreut sich wegen seiner positiven gesundheitlichen Wirkungen in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit. Es kann als nur schwach psychoaktiver Wirkstoff der Hanfpflanze, der keine berauschende Wirkung hat, grundsätzlich legal eingenommen und verkauft werden.
Das heißt allerdings nicht, dass die Substanz keinerlei rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Je nachdem, ob CBD-haltige Stoffe als Nahrungsergänzungsmittel oder als Arzneimittel deklariert werden, gelten unterschiedliche Bestimmungen für Herstellung und Vertrieb. Es ist dabei klar, dass die Bestimmungen für Arzneistoffe wesentlich strengeren Kriterien unterliegen, als das für Nahrungsergänzungsmittel der Fall ist.
Hauptsächlich liegt der Unterschied neben der Wirkung, die für ein cannabidiolhaltiges Produkt gemacht werden, an seinem THC-Gehalt. CBD-Öle und Salben enthalten wenn auch nur zu einem kleinen Teil auch THC.
Auf dem freien Markt verkäuflich sind Produkte, die nicht mehr als 0,2 % THC in einer Zubereitung mit Cannabidiol beinhalten, diese kann man zum Beispiel auf www.cibdol.de beziehen. Außerdem dürfen bei einem Nahrungsergänzungsmittel keine medizinischen Wirkungen versprochen werden. Wird der THC-Gehalt des Produktes überschritten, steht es unter dem Suchtmittelgesetz und unterliegt somit auch einer Rezeptpflicht.
Dies sind die Vorgaben in Deutschland, die sich hauptsächlich an den Vorgaben der EU orientieren. Eine europaweit einheitliche Regelung für CBD-haltige Produkte existiert bis dato aber nicht – das bedeutet, dass die Gesetzeslage in einzelnen Ländern der EU durchaus unterschiedlich sein kann. So gilt beispielsweise in Österreich derzeit noch eine THC-Höchstgrenze von 0,3% für Salben und Öle, die CBD enthalten.
CBD-Öle und Salben: Wieviel darf mitgenommen werden?
Hier gibt es wieder unterschiedliche Regelungen zu beachten: Erlaubte Einfuhrmengen sind zum einen von den gesetzlichen Bestimmungen des Reiselands abhängig, zum anderen gelten teilweise unterschiedliche Bestimmungen für Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel. Ist man sich nicht sicher, sollte die Botschaft oder eine sonstige diplomatische Vertretung des geplanten Urlaubslandes der richtige Ansprechpartner sein.
Außerdem sollte man sich merken: Medikamente und Kosmetika wie Salben, die für den eigenen Bedarf bestimmt sind, dürfen normalerweise mindestens in der Menge, die für die Dauer der Reise notwendig ist, mitgenommen werden – bei Flügen auch im Handgepäck und selbst, wenn hierdurch die zugelassene Höchstmengen für mitgeführte Flüssigkeiten überschritten werden. Sicherheitshalber kann es aber nicht schaden, auch hier eine Liste der Inhaltsstoffe sowie ein Attest bereit zu halten.
Sollen CBD-Öle oder Salben, die als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika gekennzeichnet sind, auf einem Flug ins Handgepäck, fallen sie unter die Sicherheitsbestimmungen für mitgeführte Flüssigkeiten. Sie sollen deshalb in einer durchsichtigen Plastiktüte durch die Sicherheitskontrolle und die Behälter, in denen sie mitgeführt werden, dürfen ein maximales Fassungsvolumen von 100 ml nicht überschreiten. Eine gute Alternative zu flüssigen Extrakten oder Ölen sind deswegen Kapseln mit einer CBD-Pulvermischung.
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