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Flugverspätungen und Co. - Ihre Rechte bei Flugzeitänderungen

14.07.2019

Flugzeitänderungen sind ärgerlich, werfen sie doch Terminplanungen über den Haufen und können finanzielle Schäden verursachen. Glücklicherweise räumen die Fluggastrechte den Passagieren Ansprüche auf Schadensersatz bei deutlich geänderten Flugzeiten ein. Dabei ist zu beachten, dass die Airline die Verspätung oder Vorverlegung tatsächlich selbst zu verantworten hat. Bei außergewöhnlichen Umständen und höherer Gewalt kann die Fluglinie nicht haftbar gemacht werden.

Fluggastrechte in der EU

In der europäischen Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ist festgelegt, welche Ansprüche und Rechte Fluggäste in der Europäischen Union haben. Sie gilt, wenn der Flug in einem Land der EU (dazu zählen hier auch die Schweiz, Norwegen sowie Island) gestartet oder gelandet ist oder die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Ob Sie den Flug in einem Reisebüro oder selbst via Online-Flugsuche gebucht haben, spielt keine Rolle. Die Fluggastrechteverordnung regelt unter anderem die Rechte bei Flugzeitänderungen:

Verspäteter Abflug

Der verzögerte Abflug ist eine der häufigsten Probleme, mit denen sich Fluggäste herumschlagen müssen. Ganz abgesehen von möglichen Terminproblemen ist vor allem das endlose Warten im Terminal nervenaufreibend und stressig. Allerdings haben die Fluggesellschaften eine Versorgungspflicht gegenüber ihren Passagieren. Abhängig von Wartezeit und Flugstrecke stehen den Reisenden Versorgungsleistungen wie kostenfreie Getränke und Mahlzeiten sowie zwei E-Mails, Telefonate oder Faxe zu.

Verspätete Ankunft

Landet der Flug trotz pünktlichem Start mit deutlicher Verspätung, kann das für die Fluggäste zum Problem werden. Unter Umständen verpassen sie wichtige Termine oder Anschlussflüge. Verzögert sich die Ankunft um mindestens drei Stunden, haben Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlungen wie bei einer Annullierung. Wie das Vergleichsportal 9Brands.de schreibt, gilt übrigens das Öffnen der Flugzeugtüren als Ankunftszeit und nicht die eigentliche Landung. Wie beim Flugausfall hängt die Höhe der Schadensleistungen von der Flugstrecke ab. Bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer stehen den Passagieren 250 EUR zu. Auf Mittelstreckenflügen bis 3500 Kilometer sind es 400 EUR und ab 3500 Kilometer beträgt die Ausgleichszahlung 600 EUR.

Vorverlegung des Fluges

Auch im Falle eines vorzeitigen Abflugs können Passagiere unter bestimmten Bedingungen Schadensersatzleistungen geltend machen. Der Bundesgerichtshof hatte 2015 geurteilt, dass eine deutliche Vorverlegung des Fluges einer Annullierung mit dem Angebot einer alternativen Beförderung gleichkommt. Daher haben Reisende ähnliche Ansprüche wie bei einer Annullierung, wenn der Flug um mehrere Stunden verfrüht starten soll. Den klagenden Passagieren wurde eine Ausgleichszahlung von 400 EUR für einen um 9 Stunden vorverlegten Hin- und Rückflug von Düsseldorf nach Fuerteventura zugesprochen.


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