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Ärgerlich ist es, wenn der Flug annuliert wurde
06.08.2019
Wer eine Reise nach Spanien plant, freut sich schon im Vorfeld auf herrliche Sandstrände, kristallblaues Meer und einen strahlend blauen Himmel. Bereits am Flughafen beginnt die Vorfreude auf einen Spanien-Urlaub. Leider kann es durchaus passieren, dass der gewünschte Flug annuliert wurde. In diesem Fall sollte jeder Reisende seine Rechte kennen.
Der Spanien-Urlaub beginnt meist am Heimatflughafen
Die Vorfreude auf einen erholsamen Spanien-Urlaub ist groß. Nachdem die Koffer gepackt sind und sämtliche Reisedokumente beisammen sind, geht es mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum gewünschten Abflughafen. Schon hier werden die meisten Reisenden durch das Getümmel der Reisenden verunsichert. Viele stellen sich die Frage, wo sie einchecken können, wo die eigenen Koffer abgegeben werden können und wann der Aufruf zum Abflug erfolgt. Die meisten Flughäfen sind überaus gut organisiert, sodass der gesamte Ablauf vom Einchecken bis zum Einsteigen in das Flugzeug reibungslos abläuft. Verständlicherweise müssen die langen Warteschlangen vor den Schaltern von jedem erst überwunden werden. Danach beginnt die spannende Wartezeit. Leider kann die Vorfreude auf den Spanien-Urlaub mit Blick auf die Abflugtafel getrübt werden.

Was passiert, wenn der Flug annuliert wurde?
Bei einer Annulierung eines Fluges ist für den Reisenden zumindest mit einer ärgerlichen Zeitverzögerung zu rechnen. Im schlimmsten Fall ist sogar ein Urlaubstag verloren. Glücklicherweise gibt es die EU Fluggastrechteverordnung EG 261, wonach den Passagieren für einen gestrichenen Flug eine Entschädigung zusteht. Die Entschädigungssumme reicht in aller Regel zwischen 250 und 600 Euro. Jedoch können auch noch weitere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Um zu seinem Recht zu kommen, müssen die richtigen Schritte eingeleitet werden. Nicht jeder kennt sich im Paragraphen-Dschungel aus. AirHelp ist der richtige Partner, wenn ein Flug annulliert worden ist und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden sollen.
Nur wenige nutzen die Möglichkeit einer Entschädigung
Wie Umfragen ergeben haben, nutzen leider nur etwa 2 % der Reisenden die Möglichkeit, sich entschädigen zu lassen. Die Fluggesellschaften kommen daher bei ausgefallenen Flügen sehr gut davon weg. Immerhin fallen mit nicht geleisteten Flügen keinerlei Flugkosten an. Zudem sparen die Airlines eine Menge Geld, wenn Reisende auf ihre Entschädigung verzichten. Das Hilfeportal kann hier weiterhelfen und den jeweiligen Anspruch bei einem annullierten Flug prüfen. Schon viele Reisende haben auf diese Weise eine attraktive Entschädigung erhalten. Auch wenn dies einen schönen Spanien-Urlaub nicht aufwiegt, kann das Geld sehr gut genutzt werden, um für die nächste Reise etwas anzusparen. Zu beachten ist, dass der Anbieter in jedem Fall eine Entschädigungszahlung prüfen kann, wenn es sich um ausgefallene Flüge innerhalb der EU handelt. Sollte folglich ein Flug nach Spanien ausfallen, dann kommt auf jeden Fall die EU Fluggastrechteverordnung EG 261 in Betracht. In diesem Fall kann dieser Anbieter weiterhelfen.
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